Top-gelegene 2-Zimmer-Wohnung mit Loggia im 22. Bezirk – Nähe UNO City & Donauinsel
1220 Wien, Donaustadt












Objektinformation
Kosten
Kaufpreis€ 270.000
Provision
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Wohnfläche
42,48 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Loggia
Objektart
Etagenwohnung
Bauart
Neubau: 1997
Energie
HWB50 kWh/m²
HWB-KlasseC
fGEE1,14
fGEE-KlasseC
Energieausweis bis2029-10-23
Verfügbar
ab sofort
Beschreibung
TOP-GELEGENE 2-ZIMMER-WOHNUNG MIT LOGGIA IM 22. BEZIRK – NÄHE UNO CITY & DONAUINSEL
Diese charmante und kompakte 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 42 m² Wohnfläche und einer ca. 8 m² großen Loggia befindet sich in begehrter Lage im 22. Wiener Gemeindebezirk – nur wenige Gehminuten von der U1-Station Kaisermühlen-VIC, der UNO City, der Donauinsel und der Alten Donau entfernt.
Ob zur Eigennutzung oder als wertbeständige Anlage – dieses Objekt überzeugt durch beste Infrastruktur, hohe Lebensqualität und exzellente Vermietbarkeit.
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ECKDATEN
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Diese charmante und kompakte 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 42 m² Wohnfläche und einer ca. 8 m² großen Loggia befindet sich in begehrter Lage im 22. Wiener Gemeindebezirk – nur wenige Gehminuten von der U1-Station Kaisermühlen-VIC, der UNO City, der Donauinsel und der Alten Donau entfernt.
Ob zur Eigennutzung oder als wertbeständige Anlage – dieses Objekt überzeugt durch beste Infrastruktur, hohe Lebensqualität und exzellente Vermietbarkeit.
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ECKDATEN
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Lage
Die Wohnung befindet sich in einem gefragten Wohnviertel Wiens – nur einen Steinwurf von der UNO City, dem Vienna International Centre (VIC) und der Alten Donau entfernt. Freizeit, Arbeit und Erholung lassen sich hier perfekt kombinieren. Die U-Bahn-Linie U1 ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar – ideal für Pendler und Stadtliebhaber.
Zusatzinformationen
RECHTLICHE HINWEISE:
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz).
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.
Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr!
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