Refugium für Freizeitler und Bastler
3820 Raabs an der Thaya
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Objektinformation
Kosten
Kaufpreis€ 55.000
Provision
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Wohnfläche
100 m2 (4 Zimmer)
Grundstück
719 m2
Freifläche
, Garten (566m²)
Bauart
Neubau: 1950
Beschreibung
KURZBESCHREIBUNG
Refugium für Freizeitler und Bastler
Kleines Haus ungefähr 100 qm Wohnfläche;
4 Zimmer plus Bad, Küche, Abstellraum und Erdkeller . Keine Heizung! Kamine vorhanden, Strom und Internet vorhanden .
Romantische Lage im nördlichen Waldviertel mit Potential!
Die vorhandene Gartenfläche besteht aus 2 kleinen Vorgärten mit jeweils ca. 20m² und zusätzlich einem steilem nördlich des Hauses befindlichen Hang, der stark begrünt viel Schutz bietet. Der Innenhof hat ca. 40m².
Entdecken Sie Ihr neues Zuhause in der malerischen Gemeinde Weikertschlag..
Refugium für Freizeitler und Bastler
Kleines Haus ungefähr 100 qm Wohnfläche;
4 Zimmer plus Bad, Küche, Abstellraum und Erdkeller . Keine Heizung! Kamine vorhanden, Strom und Internet vorhanden .
Romantische Lage im nördlichen Waldviertel mit Potential!
Die vorhandene Gartenfläche besteht aus 2 kleinen Vorgärten mit jeweils ca. 20m² und zusätzlich einem steilem nördlich des Hauses befindlichen Hang, der stark begrünt viel Schutz bietet. Der Innenhof hat ca. 40m².
Entdecken Sie Ihr neues Zuhause in der malerischen Gemeinde Weikertschlag..
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Lage
Dieses charmante Einfamilienhaus liegt idyllisch in 3823 Weikertschlag an der Thaya, umgeben von der malerischen Natur Niederösterreichs. Die Nähe zu Raabs an der Thaya bietet Ihnen die perfekte Kombination aus ländlicher Ruhe und praktischen Annehmlichkeiten. In unmittelbarer Umgebung finden Sie eine Bäckerei, eine Bank und die Post, die Ihren Alltag erleichtern. Zudem ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr durch die nahegelegene Bushaltestelle optimal.
Zusatzinformationen
KONSUMENTENINFORMATION:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen wie z.B.:
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Wohnungseigentumsvertrag
- Nutzwertgutachten
- Eigentümerversammlungsprotokoll/e
- aktuelle Betriebskostenvorschreibung
- eventuell weitere Fotos und Pläne
BEI ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES FALLEN ZUSÄTZLICHE KOSTEN AN. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. IM FALLE EINES ABSCHLUSSES mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten BETRÄGT UNSER HONORAR (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % DES KAUFPREISES ZZGL. DER GESETZLICHEN UMSATZSTEUER, INSGESAMT DAHER 3,6%.
NEU GEBÜHRENBEFREIUNG BEIM IMMOBILIENKAUF:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
DATENSCHUTZINFORMATION FÜR INTERESSENTEN UND KUNDEN:
Die seit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite WWW.KOKRON-IMMOBILIEN.AT.
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