Das Beste … am Platz!
1010 Wien, Innere Stadt, Rudolfsplatz



















136,73 m²1 Räume€ 2.949,46
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 2.949,46
Summe Miete (netto)€ 2.600,00
Miete / m²€ 19,02
Betriebskosten (netto)€ 349,46
Provision
10.618,06 € inkl. 20% USt.
Kautionshinweis
€ 14.000,00
Vertragsart
, Miete , befristet
Nutzfläche
136,73 m2 (1 Zimmer)
Bauart
Altbau: 1881
Energie
HWB80,12 kWh/m²
HWB-KlasseC
fGEE1,89
fGEE-KlasseD
Energieausweis bis2030-05-21
Verfügbar
ab sofort
Beschreibung
Das Beste … am Platz!
Für exklusive Hotels zählt es, als das „beste Haus am Platz“ zu gelten. Und worin sind Sie, ist Ihr Unternehmen, am besten? Denn ist es nicht das Ziel einer jeder Unternehmerin, eines jeden Unternehmers, am Markt als die oder der Beste wahrgenommen zu werden und diese Position auch langfristig zu halten?
Und wo ginge dies besser als in einem Umfeld wie hier – mittig am Rudolfsplatz? In gut frequentierter Lage rund um den Rudolfspark, in bester Gesellschaft einer bunten Mischung diverser Branchen, die Innenstadt nur einen Sprung entfernt und großartig erreich..
Für exklusive Hotels zählt es, als das „beste Haus am Platz“ zu gelten. Und worin sind Sie, ist Ihr Unternehmen, am besten? Denn ist es nicht das Ziel einer jeder Unternehmerin, eines jeden Unternehmers, am Markt als die oder der Beste wahrgenommen zu werden und diese Position auch langfristig zu halten?
Und wo ginge dies besser als in einem Umfeld wie hier – mittig am Rudolfsplatz? In gut frequentierter Lage rund um den Rudolfspark, in bester Gesellschaft einer bunten Mischung diverser Branchen, die Innenstadt nur einen Sprung entfernt und großartig erreich..
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Zusatzinformationen
BITTE BEACHTEN SIE:
*
dass eine Nutzung der Räumlichkeiten (Geschäfts- / Verkaufsebene) zum Führen eines Gastronomiebetriebes / Veranstaltungsbetriebes nicht möglich ist.
*
dass die Lagerebene baubehördlich nur als Lager gewidmet ist und so auch nur zu diesem Zwecke genutzt werden kann (die bestehenden Be- und Entlüftungsanlage ist für diesen Zweck ausgelegt; die Installation einer leistungsstärkeren Anlage ist aus baulichen Gründen nicht möglich).
*
dass der Zugang zu den Sanitärräumlichkeiten nicht behindertengerecht ausgeführt werden konnte.
*
dass die Teeküche, ebenso wie das Sideboard-Element an der Seitenwand, vom Vormieter im Objekt belassen wurde und von Seiten des Vermieters deshalb keine Gewähr für die (hinkünftige) Funktion der Einrichtung / der Geräte übernommen werden kann, bzw. würden Reparaturen / Austauscharbeiten nicht auf Veranlassung und Kosten des Vermieters durchgeführt werden.
*
dass eine Vermietung kann ausschließlich an Unternehmen erfolgen, deren Umsätze vorsteuerabzugberechtig sind; bei Anbotsstellung wäre den Unterlagen eine entsprechende Bestätigung des Steuerberaters beizulegen.
*
dass die Fotos der unteren Ebene der Räumlichkeiten den Zustand vor der zuletzt erfolgten Vermietung zeigen (erfolgt 2024).
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