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Geförderte 3-Zimmer Maisonette mit Garten und überdachten PKW-Abstellplatz

3200 Ober-Grafendorf, Hauptstraße

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82,26 m²3 Zimmer€ 929,31

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 929,31
Gesamtbelastung (netto)€ 836,98
Gesamtmiete (brutto)€ 825,67
Gesamtmiete (netto)€ 750,61
Summe Miete (netto)€ 504,08
Betriebskosten (netto)€ 246,53
Provision
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
82,26 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Garten (20m²), Terrasse
Bauart
Neubau
Energie
HWB40,9 kWh/m²
fGEE0,97
Energieausweis bis2029-05-22
Das Projekt besteht aus einem zwei- bis dreigeschoßigen Gebäude. Die 22 Wohnungen befinden sich im 1. und 2. Obergeschoß und zu jeder Wohnung gehört ein Tiefgaragenabstellplatz. Alle Wohnungen sind mit Terrasse oder Balkon ausgestattet, Top 4 bis 10 zusätzlich mit rund 20 m² Eigengarten. Im Erdgeschoß befindet sich ein Handelszentrum mit 5 Geschäften.

WUNDERSCHÖNE 3-ZIMMER MAISONETTE  - "WOHNZUSCHUSS MÖGLICH"

Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn-Küche-Bereich mit direktem Ausgang auf die Terrasse. Weiters verfügt die Maisonette über zwei Schlaf..
  • Finanzierungsbeitrag€ 26.445,02
  • Heizkosten (netto)€ 86,37
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Ober-Grafendorf ist eine Marktgemeinde mit 4697 Einwohnern im Bezirk Sankt Pölten-Land in Niederösterreich.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                             70.000,00 Euro Jede weitere Person               10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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