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Betreutes Wohnen - 2 Zimmerwohnung mit Loggia

2602 Blumau-Neurißhof, Kasernenstraße

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55,53 m²2 Zimmer€ 835,19

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 835,19
Gesamtbelastung (netto)€ 754,81
Gesamtmiete (brutto)€ 776,43
Gesamtmiete (netto)€ 705,84
Summe Miete (netto)€ 430,17
Betriebskosten (netto)€ 275,67
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
55,53 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Loggia
Bauart
Neubau: 2013
Energie
HWB47 kWh/m²
Energieausweis bis2033-04-21
Verfügbar
ab sofort
BETREUTES WOHNEN - 2 ZIMMERWOHNUNG MIT LOGGIA

 

Dieses Wohnhaus ist eine Wohnform von „Betreuten Wohnen“, die Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen ermöglicht, in einer barrierefreien und gut durchdachten Umgebung zu leben.

Es ist keine Pflegeeinrichtung, sondern eine Wohnform, die sowohl Freiheit als auch Unterstützung bietet. Die Betreuung erfolgt in diesem Haus über die Volkshilfe Niederösterreich, alle benötigten Pflegeleistungen können je nach Bedarf direkt beauftragt werden.

Ein Gemeinscha..
  • Finanzierungsbeitrag€ 6.100,61
  • Heizkosten (netto)€ 48,97
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Genossenschaftswohnung in der Kasernenstraße 2602 in Blumau-Neurißhof besticht durch ihre zentrale Lage und hervorragende Infrastruktur. Nur wenige Schritte entfernt finden Sie einen Arzt, einen Kindergarten sowie einen Supermarkt und eine Bäckerei – ideal für den täglichen Bedarf. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sorgt für eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Orte. Hier genießen Sie ein harmonisches Leben in ruhiger Umgebung mit allem, was Sie brauchen.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                             70.000,00 Euro Jede weitere Person              10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Rudolf Georg Kochesser, MA

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