1. BEZIRK: Büro mit 6 Räumen im 1. Obergeschoss
1010 Wien, Innere Stadt





209 m²6 Räume€ 4.998,59
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 4.998,59
Summe Miete (netto)€ 4.580,00
Miete / m²€ 21,91
Betriebskosten (netto)€ 388,05
Provision
17.994,92 € inkl. 20% USt.
Kautionshinweis
€ 18.000,00
Vertragsart
, Miete , befristet
Nutzfläche
209 m2 (6 Zimmer)
Bauart
Neubau
Beschreibung
BÜRO IN TOP-LAGE; 1010 WIEN!
Zur Vermietung steht ein großzügiges Büro mit insgesamt 209 m2 Nutzfläche im 1. Obergeschoss, welches durch die insgesamt 6 Bürozimmer besonders viel Platz und Flexibilität bietet.
Raumaufteilung:
* 6 geräumige Büroräume mit Parkett (nach Umbau)
* Großzügiger Vorraum/Gang für Empfang oder Wartebereich mit Garderobe
* Einbauküche
* 2 separate WCs
Lage:
Der 1. Bezirk (Innere Stadt) in Wien ist das historische und wirtschaftliche Zentrum der Stadt. Die Adresse&..
Zur Vermietung steht ein großzügiges Büro mit insgesamt 209 m2 Nutzfläche im 1. Obergeschoss, welches durch die insgesamt 6 Bürozimmer besonders viel Platz und Flexibilität bietet.
Raumaufteilung:
* 6 geräumige Büroräume mit Parkett (nach Umbau)
* Großzügiger Vorraum/Gang für Empfang oder Wartebereich mit Garderobe
* Einbauküche
* 2 separate WCs
Lage:
Der 1. Bezirk (Innere Stadt) in Wien ist das historische und wirtschaftliche Zentrum der Stadt. Die Adresse&..
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Weitere Preisinformationen
- Sonstige Kosten€ 30,54
Lage
Innere Stadt
Zusatzinformationen
WICHTIGE HINWEISE:
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte vom Eigentümer der Immobilie zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.
Die Ausstattung und Möblierung in Visualisierungen dienen als Beispiele und sind nicht Bestandteil der Wohnungen, außer diese werden so explizit im Text beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen.
Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/96. Insbesondere gelten die Bestimmungen § 10 und § 15 der IMV - 297/1996 + 2010/58 BGBI. als vereinbart.
Weitere Informationen und alle Objekte finden Sie unter: WWW.PR-IMMOBILIEN.AT [http://www.pr-immobilien.at/]
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Marissa Stifter
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