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Wunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit Grünblick

3071 Böheimkirchen, Zimmererweg

Wunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit GrünblickWunderschöne geförderte 3 Zimmerwohnung mit Grünblick

65 m²3 Zimmer€ 892,83

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 892,83
Gesamtbelastung (netto)€ 811,66
Summe Miete (netto)€ 612,60
Betriebskosten (netto)€ 199,06
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
65 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Bauart
Neubau: 2021
Energie
HWB27,1 kWh/m²
fGEE0,8
Energieausweis bis2031-11-16
***WUNDERSCHÖNE GEFÖRDERTE WOHNUNG***

Diese 3 -Zimmer TERRASSEN Wohnung befindet sich im 1. Stockwerk und besteht aus:

Ein Wohn- Essbereich mit offener Küche und Ausgang auf zum Balkon, zwei Schlafzimmer,  ein Badezimmer  mit Dusche , extra WC sowie Vorraum.

Weiters sind der Wohnung ein Kellerabteil sowie ein PKW-Abstellplatz (überdeckt) zugeordnet.

 

Kurz im Überblick:

* Fahrradabstell- bzw. Kinderwagenabstellraum
* Aufzug
* Gaszentralheizung
* Warmwassererzeugung wird über hauseigene Solaranlage unterstützt.
* SAT..
  • Finanzierungsbeitrag€ 9.454,50
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Böheimkirchen unmittelbar am Michelbach ca. 10 Gehminuten vom Zentrum entfernt.
FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN * österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte * die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) * und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:       PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                55.000,00 Eur 2 Personen                            80.000,00 Eur Jede weitere Person                10.000,00 Eur   WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.   SELBSTBERRECHNUNG UNTER: HTTP://WW.NOE.GV.AT/NOE/WOHNEN-LEBEN/FOERD_WOHNZUSCHUSS_WOHNBEIHILFE.HTML
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SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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