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Top eingeführte & komplett hochwertig eingerichtete Bar in Bestlage der Wiener Innenstadt – 1010 Wien

1010 Wien, Innere Stadt

Top eingeführte & komplett hochwertig eingerichtete Bar in Bestlage der Wiener Innenstadt – 1010 WienTop eingeführte & komplett hochwertig eingerichtete Bar in Bestlage der Wiener Innenstadt – 1010 Wien

120 m²€ 2.450,00

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Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 2.450,00
Provision
3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.
Kautionshinweis
3 Bruttomonatsmieten
Vertragsart
, Miete
Nutzfläche
120 m2
Bauart
Altbau
Zur Vermietung gelangt eine komplett hochwertig eingerichtete und bereits erfolgreich etablierte Bar in hervorragender Lage im 1. Wiener Gemeindebezirk – nur wenige Gehminuten von Judenplatz, Wipplingerstraße, Schottenring und Am Hof entfernt.

Das stilvolle Lokal überzeugt durch ein modernes und hochwertiges Interieur, eine angenehme Atmosphäre sowie ein bereits eingeführtes Gastronomiekonzept. Die hochwertige Bareinrichtung, das durchdachte Raumkonzept und die bestehende Infrastruktur ermöglichen eine sofortige Betriebsaufnahme ohne größeren Adaptierungsaufwand.

Besonders hervor..
  • Abstand€ 225.000,00
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Lokation zählt zu den begehrten Innenstadtlagen Wiens. Durch die unmittelbare Nähe zu den wichtigsten Einkaufs- und Tourismusachsen der Stadt profitieren Betreiber von einer konstant hohen Besucherfrequenz – sowohl durch Wiener Publikum als auch internationale Gäste.
RECHTLICHE HINWEISE: Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung. Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz). Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig. Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein. Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr! Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.
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