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Exklusive Bier- & Weinbar in Toplage der Wiener Innenstadt – 1010 Wien

1010 Wien, Innere Stadt

Exklusive Bier- & Weinbar in Toplage der Wiener Innenstadt – 1010 WienExklusive Bier- & Weinbar in Toplage der Wiener Innenstadt – 1010 Wien

120 m²€ 2.850,00

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Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 2.850,00
Summe Miete (netto)€ 2.450,00
Betriebskosten (netto)€ 400,00
Provision
3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.
Kautionshinweis
3 Bruttomonatsmieten
Vertragsart
, Miete
Nutzfläche
120 m2
Bauart
Altbau
VOLLSTÄNDIG EINGERICHTET | BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG VORHANDEN | SOFORT BETRIEBSBEREIT

Diese außergewöhnliche Gastronomiefläche befindet sich in einer der begehrtesten Lagen der Wiener Innenstadt und bietet eine seltene Gelegenheit, eine bereits erfolgreich etablierte Bar in bester Frequenzlage zu übernehmen.

Durch die unmittelbare Nähe zum Judenplatz, Am Hof, der Wipplingerstraße sowie dem Schottenring profitiert der Standort von einer konstant hohen Besucherfrequenz – sowohl durch Wiener Stammgäste als auch internationale Touristen sowie zahlreiche Büro- und Hotelgäste.
  • Abstand€ 225.000,00
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Immobilie befindet sich in absoluter Premiumlage des 1. Wiener Gemeindebezirks. Das hochwertige Umfeld mit exklusiven Geschäften, Restaurants, Hotels und Bürogebäuden sorgt für eine ausgezeichnete Kundenfrequenz während des gesamten Tage
RECHTLICHE HINWEISE: Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung. Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz). Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig. Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein. Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr! Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.
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