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Freie Pkw-Abstellplätze Oberhöflein

2732 Höflein an der Hohen Wand, Am Johannesstollen

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€ 34,95

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 34,95
Gesamtbelastung (netto)€ 29,12
Summe Miete (netto)€ 12,54
Betriebskosten (netto)€ 16,58
Vertragsart
, Miete
Größe
keine Angabe
Verfügbar
ab sofort
ES STEHEN MEHRERE KOSTENGÜNSTIGE PKW-STELLPLÄTZE IM FREIEN ZUR ANMIETUNG FREI.

EINIGE STELLPLÄTZE BEFINDEN SICH DIREKT VORM GEMEINDEAMT OBERHÖFLEIN, EINIGE EIN STÜCK UNTERHALB DIREKT BEIM GESUNDHEITSZENTRUM OBERHÖFLEIN.

DIE PARKPLÄTZE WERDEN UNBEFRISTET VERMIETET MIT EINER 1 MONATIGEN KÜNDIGUNGSFRIST. 

GERNE STEHEN WIR FÜR WEITERE AUSKÜNFTE ZUR VERFÜGUNG.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt ..
  • Finanzierungsbeitrag€ 300,00
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Gemeinde Oberhöflein an der Hohen Wand mit ihren rund 890 Einwohnern liegt am südlichen Fuß der Hohen Wand im Industrieviertel von Niederösterreich. Höflein an der Hohen Wand bietet eine wunderschöne und traumhafte Lage, die viele nur von
Wochenendausflügen her kennen. Ein Ort, der alles zu bieten hat, was eine lebenswerte Gemeinde ausmacht und der vielleicht auch schon bald Ihre neue Heimat ist. In der Gemeinde befinden sich ein Kindergarten und eine Volksschule. In unmittelbarer
Nähe der Ortschaft haben sich einige Nahversorger angesiedelt.
Sowohl die Bezirkshauptstadt Neunkirchen, als auch der Verkehrsknotenpunkt Wiener Neustadt, sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Mit der Puchberger Bahn, welche eine eigene Haltestelle in Oberhöflein an der Hohen Wand aufweist;
ist Wiener Neustadt (und damit die Anschlüsse nach Wien), im Stundentakt in 30 Minuten erreichbar, ebenso bestehen Busverbindungen nach Neunkirchen.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: Personenanzahl                   Jahreseinkommen 1 Person                                55.000,00 Euro 2 Personen                            80.000,00 Euro Jede weitere Person             10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. Selbstberechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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