Gefördertes 4 Zimmer Reihenhaus mit Miete-Kaufoption
3352 St. Peter in der Au, Sportplatzstraße




















109 m²4 Zimmer€ 1.406
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 1.406,43
Gesamtbelastung (netto)€ 1.278,58
Summe Miete (netto)€ 972,04
Betriebskosten (netto)€ 306,54
Vertragsart
, Mietkauf
Wohnfläche
109 m2 (4 Zimmer)
Freifläche
, Garten (146,9m²), Terrasse
Objektart
Massivhaus
Bauart
Neubau: 2026
Energie
HWB37,8 kWh/m²
fGEE0,42
Energieausweis bis2035-02-25
Beschreibung
Eckreihenhaus zum Wohlfühlen
Dieses attraktive Eckreihenhaus begeistert mit einem großzügigen Eigengarten, der viel Raum für Ihre persönlichen Gestaltungsideen bietet – ob blühende Wohlfühloase, Spielparadies oder stilvoller Rückzugsort. Haben Sie schon Ihre Vision im Kopf? Die sonnige Terrasse lädt zum Entspannen, Grillen und Genießen ein und wird schnell zum Lieblingsplatz im Freien.
Bereits beim Ankommen punktet das Haus mit durchdachter Funktionalität: Links vom Eingangsbereich befindet sich ein praktischer Einlagerungsraum. Das einladende Vorzimmer bietet ausreichend Platz f..
Dieses attraktive Eckreihenhaus begeistert mit einem großzügigen Eigengarten, der viel Raum für Ihre persönlichen Gestaltungsideen bietet – ob blühende Wohlfühloase, Spielparadies oder stilvoller Rückzugsort. Haben Sie schon Ihre Vision im Kopf? Die sonnige Terrasse lädt zum Entspannen, Grillen und Genießen ein und wird schnell zum Lieblingsplatz im Freien.
Bereits beim Ankommen punktet das Haus mit durchdachter Funktionalität: Links vom Eingangsbereich befindet sich ein praktischer Einlagerungsraum. Das einladende Vorzimmer bietet ausreichend Platz f..
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Weitere Preisinformationen
- Finanzierungsbeitrag€ 62.516,73
Lage
Die Marktgemeinde St. Peter in der Au liegt in Niederösterreich im Bezirk Amstetten, im westlichen Mostviertel nahe der
Grenze zu Oberösterreich. Die Gemeinde hat etwa 5100 Einwohner.
Die öffentliche Infrastruktur der Großgemeinde mit insgesamt sechs Katastralgemeinden umfasst u.a. zwei Volks- und
zwei Mittelschulen, diverse Freizeiteinrichtungen (u.a. ein Freibad), diverse Einkaufsmöglichkeiten, umfangreiche medizinische
Versorgung durch Allgemeinmediziner, Fachärzte und diverse Therapeuten sowie eine große Anzahl an lokalen
Wirtschaftsbetrieben und gastgewerblichen Einrichtungen. Die Verkehrsanbindung der Gemeinde erfolgt über Straßen
sowie Bahn- und Busverbindungen; bspw. ist die Bezirkshauptstadt Amstetten in rund 15 Minuten und Steyr in rund 30
Minuten erreichbar.
Mehr über St. Peter erfahren Sie unter: https://stpeterau.at/
Grenze zu Oberösterreich. Die Gemeinde hat etwa 5100 Einwohner.
Die öffentliche Infrastruktur der Großgemeinde mit insgesamt sechs Katastralgemeinden umfasst u.a. zwei Volks- und
zwei Mittelschulen, diverse Freizeiteinrichtungen (u.a. ein Freibad), diverse Einkaufsmöglichkeiten, umfangreiche medizinische
Versorgung durch Allgemeinmediziner, Fachärzte und diverse Therapeuten sowie eine große Anzahl an lokalen
Wirtschaftsbetrieben und gastgewerblichen Einrichtungen. Die Verkehrsanbindung der Gemeinde erfolgt über Straßen
sowie Bahn- und Busverbindungen; bspw. ist die Bezirkshauptstadt Amstetten in rund 15 Minuten und Steyr in rund 30
Minuten erreichbar.
Mehr über St. Peter erfahren Sie unter: https://stpeterau.at/
Zusatzinformationen
GEFÖRDERTE WOHNUNGEN DÜRFEN NUR AN FÖRDERUNGSWÜRDIGE
PERSONEN NACH DEN NÖ WOHNUNGSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN 2019 VERGEBEN WERDEN
Kriterien: - österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte,
- die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des
bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
- und folgende Obergrenzen des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen:
Personenzahl Jahresnettoeinkommen
1 Person € 55.000,00
2 Personen € 80.000,00
jede weitere Person € 10.000,00
EIGENTUMSOPTION NACH DER WGG-NOVELLE 2019
Hinsichtlich der gegenständlichen Mietobjekte kann ein Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Eigentum gem.
§ 15c lit. a WGG entstehen. Dieser Anspruch besteht nur für Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
oder die sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des
Österreichischen Integrationsfons (ÖIF) nachweisen können.
Diesen Personen gleichgestellt sind überdies
1.) Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 06.03.1933 verloren haben, aus politischen, rassistischen
oder religiösen Gründen aus Österreich auswandern mussten, wieder nach Österreich zurückgekehrt sind und beabsichtigen
sich ständig in Österreich niederzulassen;
2.) Personen, die österreichischen Staatsbürgern im Hinblick auf den Erhalt von Förderungen durch Staatsverträge gleichgestellt
sind;
3.) Personen, die durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum begünstigt sind.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Mieter berechtigt, nach 5-, höchstens aber 20-jähriger Dauer
seines Mietvertrages einen Antrag auf Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) zu stellen. Der
Mieter kann je einen Antrag vom 6. bis zum 10., vom 11. bis zum Ablauf des 15. und vom 16. bis zum Ablauf des 20. Jahres
stellen.
Ab Beginn des 31. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit bestehen keine gesetzlichen Ansprüche auf nachträgliche Übereignung mehr.
DIE VERMIETUNG ERFOLGT UNTER VEREINBARUNG EINES FIXPREISES
Die vor Abschluss des Vertrages zu erbringenden Beiträge (Finanzierungsbeitrag) werden auf der Grundlage eines Fixpreises
vereinbart. Dies bedeutet, dass diese Beträge unabhängig vom Ergebnis einer allfälligen Endabrechnung des Bauvorhabens
sind und keiner nachträglichen (nach erfolgter Endabrechnung des Bauvorhabens) Anpassung unterliegen.
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Fabian Männl, MA
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.Telefon
+43 664 8...

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