Exklusive Grundstücke & Zinshäuser mit Baugenehmigung, DG-Ausbau oder in Studie – in Wien & Umgebung
1150 Wien, Rudolfsheim-Fünfhaus





Objektinformation
Kosten
Preis auf Anfrage
Provision
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Grundstücksfläche
keine Angabe
Beschreibung
Wir bieten Ihnen eine exklusive Auswahl an Grundstücken und Zinshäusern in Wien und Umgebung – mit:
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bereits erteilter Baugenehmigung,
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bewilligtem Dachgeschossausbau oder
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entwickelter Machbarkeitsstudie.
Diese Objekte sind ideal für Investoren, Bauträger oder Privatpersonen, die eine hochwertige Wohnimmobilie oder ein renditestarkes Projekt realisieren möchten.
BESONDERE MERKMALE
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Sofortiger Projektstart dank genehmigter Einreichpläne oder abgeschlossener Studie
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Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten (Eigennutzung..
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bereits erteilter Baugenehmigung,
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bewilligtem Dachgeschossausbau oder
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entwickelter Machbarkeitsstudie.
Diese Objekte sind ideal für Investoren, Bauträger oder Privatpersonen, die eine hochwertige Wohnimmobilie oder ein renditestarkes Projekt realisieren möchten.
BESONDERE MERKMALE
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Sofortiger Projektstart dank genehmigter Einreichpläne oder abgeschlossener Studie
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Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten (Eigennutzung..
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Lage
Die Objekte befinden sich in ausgewählten Bezirken Wiens und im Wiener Umland.
Sämtliche Lagen zeichnen sich durch eine gute Anbindung, hohe Wohnqualität und Entwicklungspotenzial aus.
Sämtliche Lagen zeichnen sich durch eine gute Anbindung, hohe Wohnqualität und Entwicklungspotenzial aus.
Zusatzinformationen
RECHTLICHE HINWEISE:
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz).
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.
Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr!
Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.
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Bruno Franz
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