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Betreutes Wohnen im Herzen von Blumau-Neurißhof

2602 Blumau-Neurißhof, Kasernenstraße

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56,56 m²1 Zimmer€ 710,51

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 710,51
Gesamtbelastung (netto)€ 642,00
Gesamtmiete (brutto)€ 658,72
Gesamtmiete (netto)€ 598,84
Summe Miete (netto)€ 353,62
Betriebskosten (netto)€ 245,22
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
56,56 m2 (1 Zimmer)
Bauart
Neubau: 2012
Energie
HWB25,74 kWh/m²
Energieausweis bis2023-03-20
KEIN Pensionisten- oder Altersheim*** Sondern modernes und barrierefreies Wohnen im Herzen von Blumau-Neurißhof

Diese 1-ZimmerLOGGIAwohnung im Sinne des "betreuten Wohnen" besteht aus:

1 großen Wohn- Essbereich mit offener Küche und Schlafbereich, 1 barrierefreies Badezimmer mit ebener Dusche und WC, 1 großer Abstellraum, 1 Vorzimmer.

Weiters ist der Wohnung ein außenliegender Abstellraum zugeordnet.

 

Ein paar Eckdaten im Überblick:

* Lift
* Kunststofffenster
* Innenjalousien
* Pelletsheizung
* Solar-Kollektoren
* kontr..
  • Finanzierungsbeitrag€ 5.448,70
  • Heizkosten (netto)€ 43,16
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Zentrum
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN.   FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN * österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte * das 60zigste Lebensjahr muss erreicht sein * für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen  * die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) * und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:   PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                40.000,00 Eur 2 Personen                            60.000,00 Eur Jede weitere Person                8.000,00 Eur   WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.   SELBSTBERRECHNUNG UNTER: HTTP://WW.NOE.GV.AT/NOE/WOHNEN-LEBEN/FOERD_WOHNZUSCHUSS_WOHNBEIHILFE.HTML
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