Großzügige 4 Zimmer Mietwohnung mit Loggia und eigenem Stellplatz
2632 Wimpassing im Schwarzatale















82 m²4 Zimmer€ 650,00
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 650,00
Gesamtbelastung (netto)€ 590,91
Summe Miete (netto)€ 434,70
Betriebskosten (netto)€ 156,21
Provision
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Kautionshinweis
€ 1.950,00
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
82 m2 (4 Zimmer)
Freifläche
, Loggia
Objektart
Etagenwohnung
Verfügbar
ab sofort
Beschreibung
Diese helle, südseitig ausgerichtete 4-Zimmer-Mietwohnung im 2. Stock bietet auf rund 82 m² ein großzügiges Raumangebot und eignet sich ideal für Paare oder Familien. Die gut durchdachte Aufteilung schafft ausreichend Platz für Wohnen, Schlafen, Kinderzimmer oder Homeoffice.
Das Gebäude wurde hinsichtlich Fassade, Fenster und Loggien bereits thermisch verbessert. Die Beheizung erfolgt mittels Infrarotpaneelen. Eine funktionelle Einbauküche inkl. Herd und Geschirrspülmaschine ist vorhanden. Vom großzügigen Wohnzimmer gelangt man direkt auf die südwestlich gelegene Loggia, die zusätzliche..
Das Gebäude wurde hinsichtlich Fassade, Fenster und Loggien bereits thermisch verbessert. Die Beheizung erfolgt mittels Infrarotpaneelen. Eine funktionelle Einbauküche inkl. Herd und Geschirrspülmaschine ist vorhanden. Vom großzügigen Wohnzimmer gelangt man direkt auf die südwestlich gelegene Loggia, die zusätzliche..
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Lage
Die Wohnung befindet sich in zentraler und gut erschlossener Lage in Wimpassing im Schwarzatale. Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Kindergarten, Schule und öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in gut erreichbarer Umgebung. Eine Bushaltestelle ist in gehbarer Entfernung in Richtung Neunkirchen, Gloggnitz und Semmering. Durch die Nähe zur B17 und S6 sind auch die umliegenden Gemeinden und regionalen Zentren rasch erreichbar.
Zusatzinformationen
WICHTIGER HINWEIS ZUM MIETANBOT:
Ein schriftlich abgegebenes und vom Vermieter angenommenes Mietanbot ist grundsätzlich verbindlich. Interessenten werden daher ausdrücklich ersucht, ein Mietanbot nur dann abzugeben, wenn die Wohnung tatsächlich angemietet werden soll. Wird ein verbindlich zustande gekommenes Mietverhältnis vom Mieter nicht angetreten, können daraus finanzielle Verpflichtungen entstehen. Insbesondere kann ein dem Vermieter dadurch entstehender Mietausfall vom Mieter zu tragen sein.
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Nina Koloc
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