Renditeobjekt in exklusiver Lage - Kurzzeitvermietung möglich
1010 Wien, Innere Stadt
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161 m²5 Räume€ 2.000.000
Objektinformation
Kosten
Kaufpreis€ 2.000.000
Provision
72.000,00 € inkl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Nutzfläche
161 m2 (5 Zimmer)
Bauart
Altbau: 1862
Energie
HWB99 kWh/m²
HWB-KlasseD
Energieausweis bis2022-10-24
Beschreibung
Stilvolle Wohnung in bester Innenstadtlage – Nähe Oper & Kärntner Straße
Infrastruktur
Der 1. Bezirk bietet eine erstklassige Infrastruktur mit zahlreichen Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen sowie Universitäten. Ärzte, Apotheken und eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Einrichtungen befinden sich in fußläufiger Entfernung. Die Kärntner Straße – eine der bekanntesten Einkaufsstraßen Wiens – liegt nur wenige Schritte entfernt.
Wohnumgebung
Die Umgebung ist geprägt von eleganten Wohn- und Bürohäusern und zeichnet sich durch e..
Infrastruktur
Der 1. Bezirk bietet eine erstklassige Infrastruktur mit zahlreichen Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen sowie Universitäten. Ärzte, Apotheken und eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Einrichtungen befinden sich in fußläufiger Entfernung. Die Kärntner Straße – eine der bekanntesten Einkaufsstraßen Wiens – liegt nur wenige Schritte entfernt.
Wohnumgebung
Die Umgebung ist geprägt von eleganten Wohn- und Bürohäusern und zeichnet sich durch e..
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Lage
Diese exklusive Immobilie befindet sich in einer ruhigen Einbahnstraße im Herzen des 1. Wiener Gemeindebezirks, nur ca. 200 m von der berühmten Fußgängerzone Kärntner Straße entfernt. Die Nähe zur Wiener Staatsoper und zum Karlsplatz garantiert eine zentrale und dennoch ruhige Wohnlage mit urbanem Flair.
Verkehrsanbindung:
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist hervorragend:
– Straßenbahnlinien 1, 2, 71 und D mit Haltestellen bei der Oper bzw. am Karlsplatz (ca. 50 m)
– U-Bahnlinien U1, U2, U4 – Station Karlsplatz (ca. 150 m)
– Badner Bahn – Station Oper/Karlsplatz (ca. 100 m)
Die Straße selbst ist eine ruhige Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung.
Verkehrsanbindung:
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist hervorragend:
– Straßenbahnlinien 1, 2, 71 und D mit Haltestellen bei der Oper bzw. am Karlsplatz (ca. 50 m)
– U-Bahnlinien U1, U2, U4 – Station Karlsplatz (ca. 150 m)
– Badner Bahn – Station Oper/Karlsplatz (ca. 100 m)
Die Straße selbst ist eine ruhige Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung.
Zusatzinformationen
KONSUMENTENINFORMATION:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.
BEI ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES FALLEN ZUSÄTZLICHE KOSTEN AN. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. IM FALLE EINES ABSCHLUSSES mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten BETRÄGT UNSER HONORAR (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % DES KAUFPREISES ZZGL. DER GESETZLICHEN UMSATZSTEUER, INSGESAMT DAHER 3,6%.
NEU GEBÜHRENBEFREIUNG BEIM IMMOBILIENKAUF:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
DATENSCHUTZINFORMATION FÜR INTERESSENTEN UND KUNDEN:
Die seit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite WWW.KOKRON-IMMOBILIEN.AT.
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