Fasanviertel, Belvedere Nähe - Neubauwohnung im 5. Liftstock - Ruhelage!
1030 Wien, Landstraße
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Objektinformation
Kosten
Kaufpreis€ 230.000
Betriebskosten (netto)€ 229,00
Vertragsart
, Kauf
Wohnfläche
49 m2 (2 Zimmer)
Objektart
Etagenwohnung
Bauart
Neubau: 1962
Energie
HWB105,2 kWh/m²
HWB-KlasseD
fGEE2,84
fGEE-KlasseE
Energieausweis bis2029-03-28
Verfügbar
ab sofort
Beschreibung
ZUM MODERNISIEREN - 2 ZIMMER IM FASANVIERTEL
49m² bestehend aus Vorzimmer, Küche, Badezimmer, WC, 2 Zimmer und Kellerabteil
5. Liftstock
Ruhelage mit Grünblick
mtl. Vorschreibung 229,-- inkl. Reparaturrücklage in Höhe von 82,--
90.700,-- Kontostand Reparaturrücklage per 31.12.2024
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzen von 1030 Wien! Diese modernisierungsbedürftige 2 Zimmer Wohnung bietet Ihnen alles, was Sie für ein komfortables Leben in einer der beliebtesten Lagen der Stadt benötigen.
Mit einer großzügigen Fläche von 50 m² ..
49m² bestehend aus Vorzimmer, Küche, Badezimmer, WC, 2 Zimmer und Kellerabteil
5. Liftstock
Ruhelage mit Grünblick
mtl. Vorschreibung 229,-- inkl. Reparaturrücklage in Höhe von 82,--
90.700,-- Kontostand Reparaturrücklage per 31.12.2024
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzen von 1030 Wien! Diese modernisierungsbedürftige 2 Zimmer Wohnung bietet Ihnen alles, was Sie für ein komfortables Leben in einer der beliebtesten Lagen der Stadt benötigen.
Mit einer großzügigen Fläche von 50 m² ..
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Weitere Preisinformationen
- Sonstige Kosten€ 82,14
Lage
Diese 2 ZImmer-Wohnung in 1030 Wien besticht durch ihre hervorragende Lage nahe dem Belvedere, Schweizergarten und Hauptbahnhof. In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was das Herz begehrt: Ärzte, Apotheken und Kliniken sorgen für Ihre Gesundheit, während Schulen und Universitäten eine optimale Bildung garantieren. Supermärkte, Bäckereien und ein Einkaufszentrum bieten beste Einkaufsmöglichkeiten. Auch eine ausgezeichnete Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn und Bahnhof macht diese Lage besonders attraktiv.
Zusatzinformationen
KONSUMENTENINFORMATION:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen wie z.B.:
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Wohnungseigentumsvertrag
- Nutzwertgutachten
- Eigentümerversammlungsprotokoll/e
- aktuelle Betriebskostenvorschreibung
- eventuell weitere Fotos und Pläne
BEI ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES FALLEN ZUSÄTZLICHE KOSTEN AN. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. IM FALLE EINES ABSCHLUSSES mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten BETRÄGT UNSER HONORAR (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % DES KAUFPREISES ZZGL. DER GESETZLICHEN UMSATZSTEUER, INSGESAMT DAHER 3,6%.
NEU GEBÜHRENBEFREIUNG BEIM IMMOBILIENKAUF:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
DATENSCHUTZINFORMATION FÜR INTERESSENTEN UND KUNDEN:
Die seit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite WWW.KOKRON-IMMOBILIEN.AT.
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