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Geräumiger und hoher Stellplatz beim Stadioncenter, WU und Stadion zur Miete

1020 Wien, Leopoldstadt, Vorgartenstraße

Geräumiger und hoher Stellplatz beim Stadioncenter, WU und Stadion zur MieteGeräumiger und hoher Stellplatz beim Stadioncenter, WU und Stadion zur Miete

€ 180,00

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 180,00
Gesamtbelastung (netto)€ 150,00
Summe Miete (netto)€ 135,00
Betriebskosten (netto)€ 15,00
Provision
540,00 € inkl. 20% USt.
Kautionshinweis
€ 180,00
Vertragsart
, Miete , befristet
Größe
keine Angabe
Moderne, geräumige Garage mit breiter Ein-/Ausfahrt und Zufahrtswegen, leicht im Rangieren - keine Kratzer und sonstige Schäden mehr, gemütliches Ein- und Ausparken, kurze Wege.

 

Mietdauer: zw. 12 Monaten und 5 Jahren

 

Miete: € 180 

Kaution: € 180

Provision: € 540

Vertragserrichtungskosten: 1% von Jahresmiete (bei 5 Jahren - € 108)

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U-2 - Stadion
Bus 11A, 77A
WICHTIGE HINWEISE: Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Eigentümer der Immobilie zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.  Die Ausstattung und Möblierung in Visualisierungen dienen als Beispiele und sind nicht Bestandteil der Wohnungen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/96. Insbesondere gelten die Bestimmungen § 10 und § 15 der IMV - 297/1996 + 2010/58 BGBI. als vereinbart.  Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.  Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen. PR-Immobilien / REAL ESTATE übernimmt hierzu keine Haftung.  Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  Weitere Informationen und alle Objekte finden Sie unter: WWW.PR-IMMOBILIEN.AT [http://www.pr-immobilien.at/]
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Svetlana Papadopoulos Piskorová

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