Charmante Tagesbar, Bar, Café-Bar in Top-Lage des 1. Bezirks – Nähe Stephansplatz, Graben & Kärntner Straße - ++ Ablösefrei
1010 Wien, Innere Stadt
top ad

120 m²€ 5.750,00
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 5.750,00
Provision
3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Miete , unbefristet
Nutzfläche
120 m2
Bauart
Altbau
Beschreibung
Zur Vermietung gelangt eine bereits eingeführte Bar in hervorragender Lage im 1. Wiener Gemeindebezirk, nur wenige Schritte vom Stephansplatz, Graben und der Kärntner Straße entfernt.
Das Lokal verfügt über rund 120 m² Nutzfläche und eignet sich ideal für Konzepte wie Tagesbar, Café-Bar oder Gastronomie Light.
Die Fläche wird ablösefrei übergeben, bietet jedoch Adaptierungsbedarf, wodurch sich für neue Betreiber die Möglichkeit ergibt, das Lokal individuell nach eigenen Vorstellungen und Konzepten zu gestalten.
Die zentrale Innenstadtlage garantiert eine sehr hohe Passante..
Das Lokal verfügt über rund 120 m² Nutzfläche und eignet sich ideal für Konzepte wie Tagesbar, Café-Bar oder Gastronomie Light.
Die Fläche wird ablösefrei übergeben, bietet jedoch Adaptierungsbedarf, wodurch sich für neue Betreiber die Möglichkeit ergibt, das Lokal individuell nach eigenen Vorstellungen und Konzepten zu gestalten.
Die zentrale Innenstadtlage garantiert eine sehr hohe Passante..
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Lage
Die Lokation zählt zu den begehrten Innenstadtlagen Wiens. Durch die unmittelbare Nähe zu den wichtigsten Einkaufs- und Tourismusachsen der Stadt profitieren Betreiber von einer konstant hohen Besucherfrequenz – sowohl durch Wiener Publikum als auch internationale Gäste.
Zusatzinformationen
RECHTLICHE HINWEISE:
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz).
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.
Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr!
Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.
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