Attraktives Geschäftslokal in 1010 Wien – 170m² für 8.400€ Miete
1010 Wien, Innere Stadt
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170 m²€ 7.000,00
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 7.000,00
Provision
3 Monatsmieten zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Miete , unbefristet
Nutzfläche
170 m2
Bauart
Altbau
Beschreibung
Willkommen in Ihrem zukünftigen Geschäftslokal im Herzen von Wien! Diese erstklassige Einzelhandelsimmobilie befindet sich im begehrten 1. Bezirk und bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihr Unternehmen in einer der lebhaftesten und attraktivsten Lagen der Stadt zu etablieren.
Mit einer großzügigen Fläche von 170 m² im Erdgeschoss genießen Sie nicht nur viel Raum zur Entfaltung, sondern auch eine hervorragende Sichtbarkeit. Die gepflegte Immobilie besticht durch ihren hochwertigen Parkett- und Steinboden, der eine einladende Atmosphäre schafft und Ihre Produkte optimal zur Geltung bri..
Mit einer großzügigen Fläche von 170 m² im Erdgeschoss genießen Sie nicht nur viel Raum zur Entfaltung, sondern auch eine hervorragende Sichtbarkeit. Die gepflegte Immobilie besticht durch ihren hochwertigen Parkett- und Steinboden, der eine einladende Atmosphäre schafft und Ihre Produkte optimal zur Geltung bri..
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Lage
Dieses erstklassige Geschäftslokal befindet sich im Herzen von 1010 Wien, nur einen Steinwurf vom majestätischen Stephansdom und dem lebhaften Stephansplatz entfernt. Die Lage bietet eine hervorragende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wie U-Bahn, Straßenbahn und Bus.
Zusatzinformationen
RECHTLICHE HINWEISE:
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz).
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.
Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr!
Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.
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