Traumhafte Balkonwohnung mit 3 Zimmern im 2. Liftstock
2823 Pitten, Franz Schubert-Weg










73,1 m²3 Zimmer€ 1.043,58
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 1.043,58
Gesamtbelastung (netto)€ 945,72
Gesamtmiete (brutto)€ 1.004,10
Gesamtmiete (netto)€ 912,82
Summe Miete (netto)€ 547,22
Betriebskosten (netto)€ 365,60
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
73,1 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Objektart
Erdgeschosswohnung
Bauart
Neubau: 2020
Energie
HWB20,6 kWh/m²
fGEE0,55
Energieausweis bis2030-09-09
Beschreibung
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in der malerischen Gemeinde Pitten in Niederösterreich! Diese wunderschöne Balkonwohnung befindet sich in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend und bietet Ihnen alles, was Sie für ein komfortables und entspanntes Leben brauchen. Mit einer Gesamtfläche von 73,10 m² und 3 geräumigen Zimmern ist diese Wohnung perfekt für Singles, Paare oder kleine Familien geeignet.
Dieser Wohntraum besteht aus einem großzügigen Wohn-Essbereich mit Kochnische und Ausgang auf den gut nutzbaren, südseitigen Balkon, der zum Verweilen einlädt.
Ein Schl..
Dieser Wohntraum besteht aus einem großzügigen Wohn-Essbereich mit Kochnische und Ausgang auf den gut nutzbaren, südseitigen Balkon, der zum Verweilen einlädt.
Ein Schl..
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Weitere Preisinformationen
- Finanzierungsbeitrag€ 13.006,40
- Heizkosten (netto)€ 32,90
Lage
Die Wohnung befindet sich im 2. Liftstock eines Gebäudes am Franz Schubert-Weg in 2823 Pitten, einer Gemeinde in Niederösterreich. Sie ist nach Westen ausgerichtet und somit besonders sonnig und hell. Das Zentrum von Pitten ist in unmittelbarer Nähe und bietet eine gute Infrastruktur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, wie einem Supermarkt, einer Bäckerei und einer Bank. Auch medizinische Versorgung ist gewährleistet.
Zusatzinformationen
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. BILDER TEILS KI GENERIERT!
FÖRDERUNGSKRITERIEN
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
KRITERIEN
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
PERSONENANZAHL JAHRESEINKOMMEN
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
SELBSTBERRECHNUNG UNTER:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Anbieter

Anbieter
Mirjam Apfelthaler
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.Telefon
+43 2635 64...

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