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Wunderschöne geförderte 2 Zimmerwohnung für Betreutes Wohnen

3071 Böheimkirchen, Zimmererweg

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58,51 m²2 Zimmer€ 742,94

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 742,94
Gesamtbelastung (netto)€ 681,95
Summe Miete (netto)€ 440,52
Betriebskosten (netto)€ 169,43
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
58,51 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Bauart
Neubau: 2021
Energie
HWB27,1 kWh/m²
fGEE0,8
Energieausweis bis2031-11-16
Beste Raumplanung und höchste Lebensqualität - Generationenwohnen für Alt und Jung

In Böheimkirchen, am Zimmererweg 2, in der Nähe eines Einkaufszentrums bzw. eines Freibades, entstanden 25 hochmoderne, geförderte und barrierefreie Wohneinheiten sowie ein Gemeindelokal für Vereine als auch eine Bürozentrale für das Hilfswerk.
Das dreigeschossige L-förmige Gebäude bestehend aus zwei Stiegen, welche jeweils über einen separaten Personenaufzug verfügen, hat die Gebäudeausrichtung Süd-West.
17 von insgesamt 25 Wohneinheiten sind für das Betreute Wohnen gewidmet. Für das Betreute Wohne..
  • Finanzierungsbeitrag€ 8.388,87
  • Sonstige Kosten€ 72,00
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Marktgemeinde Böheimkirchen -ca. 10 Kilometer östlich von St . Pölten gelegen- hat aktuell rund 5120 Einwohner.
Böheimkirchen ist durch die unmittelbare Nähe zur Westautobahn (A1) und der Westbahn verkehrstechnisch hervorragend an die höchstrangige Verkehrsinfrastruktur angebunden. Im Ort sind zahlreiche florierende Betriebe angesiedelt und es
sind umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten und Nahversorger in unmittelbarer Nähe fussläufig erreichbar.
Weiters sind zwei Kindergärten, eine Volksschule, eine Musikschule sowie eine Neue Mittelschule mit Schwerpunkt auf Sport und Fremdsprachen in Böheimkirchen beheimatet.
Als Klimabündnisgemeinde legt Böheimkirchen besonderen Wert auf Umweltbewusstsein, wozu auch der einzigartige Park mit Erholungslandschaft einlädt.
Mehr zur Marktgemeinde Böheimkirchen unter www.boeheimkirchen.eu
FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                            70.000,00 Euro Jede weitere Person           10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. Selbstberrechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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